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Altes Zuhause verkauft, Neubau noch nicht fertig – was nun?

Nicht nur durch die aktuelle Rohstoffknappheit kommt es zum Schrecken vieler Bauherrn immer wieder zu Verzögerungen beim Hausbau. Doch was tun, wenn die alte Immobilie bereits verkauft und die neue zum festgesetzten Termin nicht bezugsfertig ist?

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

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Je nach Situation gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, damit umzugehen. Im Idealfall liest Du diesen Artikel, bevor Du den Kaufvertrag für Deine alte Immobilie unterzeichnest. Dann stehen Dir noch mehrere Optionen offen.

Befürchtest du, dass dein neues Haus nicht rechtzeitig fertiggestellt wird oder möchtest du deine alte Immobilie verkaufen, bevor du eigentlich planst auszuziehen, dann kannst du dich mit den neuen Besitzern einigen und dir im Kaufvertrag ein zeitlich begrenztes Wohnrecht gewähren lassen. Damit du bei den vertraglichen Details auf der rechtlich sicheren Seite bist und der Kaufvertrag auch die Prüfung durch den Notar besteht, solltest du dich von einem Immobilienprofi beraten lassen.

Zwischenmietvertrag

Anstatt eines Wohnrechts kannst du dich auch mit den neuen Besitzern auf einen Zwischenmietvertrag einigen. Da dieser vom Kaufvertrag unabhängig ist, kann er auch abgeschlossen werden, nachdem der Kaufvertrag unterschrieben wurde. In einem solchen Fall bist du aber nicht nur in einer schlechteren Verhandlungsposition, sondern auch von den Plänen des neuen Besitzers abhängig. Denn wenn du kurzfristig doch länger in deiner alten Immobilie bleiben musst, hat der neue Eigentümer wahrscheinlich schon eigene Umzugspläne geschmiedet.

Wer ist der Bauherr?

Wenn Du kurzfristig vor dem Problem stehst, dass Dein Neubau nicht rechtzeitig fertig wird, kommt es darauf an, ob Du selbst Bauherr bist, oder ob Du ein geplantes Objekt bei einem Bauträger erworben hast. Wenn Du der Bauherr bist, trägst Du in der Regel die Verantwortung – auch für die Verzögerung – und musst Dich selbst um eine Zwischenunterkunft kümmern.

Hast du dagegen eine Eigentumswohnung gekauft, die Teil eines größeren Bauprojektes ist, haftet in der Regel der Bauträger für die Verzögerung. Allerdings ist hier Voraussetzung, dass ein genaues Einzugsdatum im Kaufvertrag vereinbart wurde. Ist die Wohnung zum festgelegten Termin nicht fertig, muss der Bauträger dir entweder eine gleichwertige Zwischenunterkunft zur Verfügung stellen oder dir eine Entschädigung zahlen.

Entschädigung

Diese Entschädigung entspricht in der Regel einer Vergleichsmiete für den Zeitraum, in dem Du nicht in Dein neues Zuhause einziehen kannst. Darüber hinaus müssen die Kosten für eine nicht vergleichbare Zwischenunterkunft (zum Beispiel eine deutlich kleinere Wohnung) oder ein Hotelzimmer übernommen werden. Ebenso müssen weitere anfallende Kosten, die durch die Verzögerung entstehen vom Bauträger übernommen werden. Welche Kosten hier zusätzlich anfallen, ist vom Einzelfall abhängig. Typische Beispiele sind Maklerkosten für die Beschaffung einer Zwischenunterkunft und die Kosten für den zusätzlichen Umzug.

Du willst dein Haus verkaufen und für den Fall der Fälle gewappnet sein? Kontaktiere uns! Wir beraten dich gern.

Hallo,
falls Du nicht fündig geworden bist, findest Du hier weitere Informationen:

https://www.juraforum.de/lexikon/bezugsfertig
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/foerderprogramme/foerderung-fuers-eigenheim-energieeffizient-sicher-barrierefrei-43745

Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © Manfred Antranias Zimmer/Pixabay.com

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