fbpx -->

DSGVO beim Immobilienverkauf

„So viel wie nötig, aber so wenig wie möglich!“ So lautet der Grundsatz der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Was heißt das eigentlich für den Verkauf von Immobilien? Wird eine Immobilie verkauft, werden auch Daten ausgetauscht – von Kontaktdaten bis zur Bonitätsprüfung. Qualitätsmakler wissen, welche Daten erhoben werden dürfen und wie sie zu schützen sind.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

iStock 177722838 Haus verkaufen

 

Die DSGVO besagt im Prinzip, dass jeder selbst über seine Daten. Niemand darf die Daten eines anderen ohne dessen Zustimmung sammeln. Möchte ein Immobilieninteressent oder -käufer, dass seine Daten gelöscht werden, dann müssen Sie gelöscht werden. Außerdem hat jeder Anspruch darauf, regelmäßig Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Dazu gehören unter anderem:

  • Die rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung
  • Die Dauer der Datenspeicherung
  • Die Rechte des Käufers in Bezug auf seine Daten

Einwilligung zur Datenerhebung

Qualitätsmakler bitten frühzeitig um eine datenschutzrechtliche Einwilligung, zum Beispiel wenn Interessenten ein Exposé anfragen. Denn dazu benötigen Makler die E-Mail-Adresse des Interessenten. Für die Erstellung des Kaufvertrages sind ebenfalls die Daten geschäftsrelevant. Ohne Daten wie Kontaktdaten, Adresse und Bankverbindung kann ein Kaufvertrag nicht aufgesetzt werden. Zusätzlich verpflichtet auch das Geldwäschegesetz Makler zur Verarbeitung der Daten von Immobiliensuchenden.

Sicherung der Daten

Personenbezogene Daten sind vertrauensvoll zu behandeln. Die Unterlagen dürfen nicht offen herumliegen und Daten auf dem PC müssen vor unbefugten Zugriffen geschützt werden. Ebenso dürfen die Daten auch nicht in Gesprächen mit dem privaten oder geschäftlichen Umfeld mitgeteilt werden.

Löschpflicht

Daten von Interessenten, welche die Immobilie nicht kaufen, sind umgehend zu löschen. Egal, ob sich der Interessent gegen den Kauf entscheidet oder der Verkäufer gegen den Interessenten. Ebenso hat der Käufer Anspruch auf die Löschung seiner Daten, wenn diese ihren Zweck erfüllt haben, also die Immobilientransaktion abgeschlossen ist. Bei Daten zum Kaufvertrag, die zum Beispiel für die Besteuerung wichtig sind, ist der Makler jedoch verpflichtet, diese für einen begrenzten Zeitraum aufzubewahren.

Qualitätsmakler kümmern sich mit großer Sorgfalt um die Sicherung der Kundendaten. Sie wissen, worauf es beim Datenschutz ankommt und wie er umzusetzen ist. Sie lassen sich regelmäßig von Rechts- und IT-Experten beraten, wie die Daten am besten geschützt werden, damit jede Immobilientransaktion rechtssicher verläuft.

Suchen Sie einen Immobilienprofi, der sich um den rechtssicheren Verkauf Ihrer Immobilie kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://dsgvo-gesetz.de/

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/europaeische-datenschutzgrundverordnung.html

https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/DSGVO/DSVGO_node.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Datenschutz-Stockfoto/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Auch 2023 helfen wir Ihnen bei der Suche nach Ihrer Traumimmobilie

Energiekrise, Inflation und steigende Zinsen haben in diesem Jahr ihre Spuren am deutschen Immobilienmarkt hinterlassen. Die Nachfrage nach Immobilien ist teilweise zurückgegangen. Für Immobiliensuchende wie Immobilienverkäufer ist es schwieriger geworden, zusammenzufinden. Hierfür braucht es wieder verstärkt einen Immobilienprofi, der beide Seiten zusammenbringt. Wie auch in diesem Jahr stehen wir Käufern und Verkäufern wieder mit all…

Weiterlesen

„Warum wollen Sie denn verkaufen?“ – Wie Sie souverän auf neugierige Käufer reagieren

„So ein schönes Haus! Warum wollen Sie das denn verkaufen?“, wer eine Immobilie verkauft, muss in den Anfragen per Mail und Telefon und spätestens bei Besichtigungen mit jeder Menge neugieriger Nachfragen rechnen, die mal mehr […]

Weiterlesen

Wie Sie bei der Grunderwerbsteuer sparen

Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss nicht nur den Preis für die Immobilie zahlen. Auch die Grunderwerbsteuer ist bei der Finanzplanung wichtig. Denn je nach Wert der Immobilie kann diese gerne schon mal […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Jürgen Krag

Geschäftsführer

06462-9148-0 info@krag.de

Bettina Adomeit

Auftragsbearbeitung | Marketing

06462-9148-0 info@krag.de

Harald Kaletsch

Auftragsbearbeitung | Technik

06462-9148-0 info@krag.de

Armin Böhmer

visuelle Arbeiten | Foto, Video, Drohnen

06462-9148-0 info@krag.de