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Immobilie verkaufen und wohnen bleiben

Rechner-Immobilienrente:

Wie viel Rente steckt in meiner Immobilie?

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Immobilien-Verrentung

Warum Immobilienrente und “verkaufen und wohnen bleiben”?

In der eigenen Immobilie wohnen bleiben, alles nach eigenem Wunsch zu gestalten, selbstbestimmt im eigenen Zuhause zu leben und irgendwie Geld für das in der Immobilie gebundene Vermögen bekommen. Dieser Wunsch ist bei Eigentümer im fortgeschrittenen Lebensabschnitt sehr verbreitet und kann auch für jüngere Generationen eine gute Lösung sein. Dieser ist oft verbunden mit dem Wunsch, weniger verantwortlich für die Immobilie zu sein. Je nach Art des Wohnenbleibens, der Geldzahlung, der Vereinbarungen zu Verantwortlichsein etc. gibt es unterschiedliche Modelle und Möglichkeiten. Dadurch kann für fast alle die ideale Lösung gefunden werden.

Sehen Sie Immobilienrente oder Immobilienverrentung als Oberbegriffe für die verschiedenen Modelle und Möglichkeiten, die Immobilie ganz oder teilweise “zu Geld zu machen” und in der Immobilie wohnen zu bleiben.

Sie finden hier Informationen, für wen die Modelle am besten passen, welche Modelle es gibt und was die Vorteile sind. Oft hat dieses Thema mit der Immobilienverrentung zu tun. Deshalb auch der Titel. Immobilienrente ist jedoch nicht immer die passende Lösung. Deshalb finden Sie auch andere Lösungen.

Weitere Fragen und Antworten zur Immobilienverrentung

finden Sie  hier:
Jede Menge Fragen und Antworten zur Immobilienrente

Immobilienrentenberechnung ohne Verpflichtung

Wir prüfen kostenfrei die Möglichkeiten für Sie. Mit unserer obigen Verrentungsanalyse erhalten Sie schnell einen Überblick über die Höhe der zu erwartenden Auszahlungen. Sie bekommen das beste Immobilienrentenangebot und entscheiden ohne Verkaufspflicht

Bild rechts:
Jürgen Krag – Dipl. Immobilienwirt (EIA) – Immobilienrentenexperte)

Jürgen Krag

So funktioniert Immobilienrente

Für wen ist wohnen bleiben und Geld erhalten ideal?

Für Eigentümer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, die in Ihrer Immobilie und Ihrer gewohnten Umgebung wohnen bleiben wollen und daraus eine laufende oder einmalige Zahlung erhalten möchten, ist die Immobilienverrentung oder eine ähnliche Form geeignet.

Mit einer Immobilienrente bessern Sie Ihr Einkommen auf.

Dann können Sie ohne schlechtes Gewissen Ihre Dinge mit einem für Sie passenden Modell regeln.

Warum sollten Sie sich nicht etwas gönnen, wenn Ihre Lieben versorgt sind? Das Geld aus der Immobilienverrentung macht es möglich.

Wenn absehbar ist, daß Ihre Nachkommen die Immobilie nicht haben wollen und Sie Ihre Kinder, Enkelkinder oder andere Personen jetzt unterstützen wollen, ist dies mit einer Immobilienrente möglich. Dann sind Dinge wie Anschaffungen, Taschengeld, Ausbildungs- oder Studiumsunterstützung möglich.

Vorsorge in der Gesundheit kann teuer sein. Die Immobilienverrentung verschafft Ihnen die finanziellen Mittel dazu.

Im Falle einer Pflege werden die hohen Kosten meist nur teilweise von den Sozialversicherungen übernommen. Mit einer Immobilienrente ist Pflege zuhause möglich

Endlich einmal das machen, was ich immer machen wollte, aber nicht konnte. Mit einer Immobilienrente holen Sie sich das Geld dazu.

Wenn Ihnen die Arbeiten daran schwerer fallen und Sie nicht darauf verzichten wollen: Holen Sie sich doch einen Gärtner oder eine Haushaltshilfe und zahlen diese von Ihrer Immobilienrente.

Wenn der Partner mit höherem Einkommen verstirbt, kann die finanzielle Versorgung des Partners schlechter sein. Die Immobilienrente bessert hier auf.

Mit einem passenden Modell der Immobilienrente verschaffen Sie sich mehr Spielraum.

Was nützt Ihnen das wertvolle Immobilienvermögen, wenn es in der Immobilie steckt? Mit einer Immobilienverrentung holen Sie es dort raus.

Mit einer Einmalzahlung als ein Modell der Immobilienrente können Sie bestehende Darlehen ablösen. Bei höheren Beträgen kann das Rückmietmodell helfen.

Sie möchten keine unangenehmen Überraschungen wie plötzliche Reparaturen oder Schäden mehr. Investitionen in Form von Renovierungen, Modernisierung oder Sanierung trägt Ihr Käufer je nach gewähltem Modell

Wenn Sie nicht alles auf sich zukommen lassen wollen und vorausschauend planen möchten: Mit einem für Sie passenden Modell der Immobilienrente können Sie jetzt schon alles mit Ihrer Immobilie regeln und bleiben teilweise doch zukünftig flexibel, wenn sich die Umstände ändern.

Ihre Immobilie passt nicht mehr ganz zu Ihren Bedürfnissen. Ein barrierefreier Umbau würde helfen. Eine Immobilienverrentung verhilft Ihnen zu den Mitteln dazu.

Auch dafür gibt es Lösungen mithilfe von Immobilienverrentungsmodellen.

Die Vorteile der Immobilienverrentung

Sie haben mehr Geld im Alter, wenn Sie Ihre eigene Immobilie dann zu Geld machen. Dadurch können Sie Ihr Leben sorgenfreier genießen. Geld, das Sie gut gebrauchen können, um damit Familie, Enkel oder Kinder zu unterstützen oder sich darüber barrierefreie Umbauten, Pflegeleistungen, Haushaltshilfen bzw. eigene vielleicht lange aufgeschobene Wünsche wie Urlaube oder andere Hobbies oder Annehmlichkeiten leisten zu können.

Das übernimmt in der Regel der Käufer Ihrer Immobilie, der Sie lebenslang wohnen lässt.

Es kann alles so geregelt werden, wie Sie es wünschen:

Einmalzahlung oder regelmäßige Rente, Ablösung von Restschulden, mit oder ohne Wohnrecht oder Nießbrauch, Leibrente oder Zeitrente, eigen- oder fremdgenutzte Immobilie, zusätzliche Einnahmen beim Umzug, Rückfalloption

wie z.B. bei Darlehen.

Das hängt vom gewählten Modell ab.

Durch notarielle Grundbuchabsicherung, diskrete Beratung und Abwicklung. Auch zur Absicherung für den Pflegefall geeignet.

Die Kreditrichtlinien für Immobilien führen seit 2016 zu stark eingeschränkten Finanzierungsmöglichkeiten für ältere Mitmenschen.

Warum ein Immobilienrentenexperte?

Ist die Immobilienverrentung gesetzlich geregelt oder reguliert?

Alle Bereiche einer echten Immobilienverrentung (Immobilienrente) sind gesetzlich geregelt.
– Leibrente: BGB § 759 ff
– Nießbrauch: BGB §1030 ff
– Wohnungsrecht: BGB § 1093 ff

Reguliert ist jedoch wenig und es gibt kaum allgemein anerkannte vertragliche Standards.
Für die Vertragsbeteiligten heißt das, dass beide sich zu jedem Vertragspunkt individuell einigen müssen.
Damit Sie nicht einfach die Bedingungen eines Anbieters akzeptieren müssen und dies zu Ihrem Nachteil wird, beraten wir anbieterneutral.
Gerade weil Verkäufer und angehender Immobilienrentner ein solches Geschäft vermutlich nur einmal machen, ist Beratung vonnöten.
In der Regel fehlt Verkäufern darüber hinaus die Erfahrung im Immobilienverkauf mit allen Facetten wie Wertermittlung, Mietpreis oder Verkaufspreis.

Die Lösungen

Warum so viele Modelle? Weil gesetzlich wenig geregelt ist und weil alles passend für Sie sein soll. Sie werden feststellen, dass es für fast alles Lösungen gibt. Entscheidend ist, was Ihr Ziel ist. Dann suchen wir gemeinsam die ideale Lösung für Sie. Nutzen Sie unsere über 25-jährige Erfahrung aus professionellem normalem Immobilienverkauf, Ausschreibungsverkauf und Verrentungen.

Rufen Sie auch gerne an, wenn Sie online oder anderweitig auf irgendetwas gestoßen sind, was hier nicht aufgeführt ist. Vielleicht ist es tatsächlich neu oder nur anders verpackt. Sicher können wir Ihnen sagen, ob es Ihnen nützt.

Bei Vertragsabschluss geht die Immobilie in das Eigentum des Erwerbers über. Im Gegenzug erhält der Verkäufer eine Leibrente und behält zudem das Wohnrecht. Beides gilt lebenslang. Sie können Wohn- und Nießbrauchrecht passend regeln und Leibrente mit Einmalzahlung kombinieren.

Sie wird auch Höchstzeitrente genannt und wird für einen festen Zeitraum gezahlt; auch wenn der Empfänger der Rente dann noch lebt. Und wenn der Begünstigte vor diesem Zeitraum stirbt, enden die Zahlungen.

Bei einer Zeitrente wird der Kaufpreis auch in monatlichen Raten gezahlt; jedoch nicht so lange der oder die Berechtigten leben, sondern für eine vorher festgelegte Zeit. Nachteil der Leibrente: Sie  muss voll versteuert werden. Sie können Wohn- und Nießbrauchrecht passend regeln und Zeitrente mit Einmalzahlung kombinieren.

Hierbei setzen die Rentenzahlungen erst später ein. Ein Motiv dazu kann z.B. sein, daß zu diesem Zeitpunkt das Rentenalter beginnt.

Sie wird für einen vereinbarten Zeitraum gezahlt; auch über den Tod des Begünstigten hinaus. Dann bekommen die Erben das Geld.

Die Immobilienrente wird einem Betrag und nicht in Raten ausgezahlt.

Auch bekannt unter dem angelsächsischen Namen Sale-and-Lease-back. Hierbei handelt es sich um einen normalen Verkauf an einen Kapitalanleger oder Perspektivkäufer. Mit einer Verrentung hat dies eher wenig zu tun. Dies kann jedoch für diejenigen, die ursprünglich verrenten möchten, eine gute oder die einzig richtige Alternative sein; z.B. bei dem Wunsch nach einer hohen Einmalzahlung. Gut möglich, dass Sie hierbei nicht den besten Preis erzielen, weil Kapitalanleger oder Perspektivkäufer selten bereit sind, die Preise zu zahlen, die der Eigennutzer, der nach Kaufpreiszahlung einziehen kann, bereit ist  zu zahlen.

Mit dem Verkauf wird ein Mietvertrag für Sie gemacht, den Sie sich am besten grundbuchlich absichern lassen, damit Sie vor einer normalen Kündigung geschützt sind. Als ehemaliger Eigentümer sind Sie meist ein guter und sicherer Mieter für den Käufer und Vermieter.

Sie wohnen hier wie bei einer Immobilienverrentung nicht kostenlos und zahlen Miete. Dafür erhalten Sie den vollen Kaufpreis.

Der Vorteil hierbei: Wenn sich Ihre Lebensumstände ändern, kündigen Sie den einfach den Mietvertrag. Sie brauchen sich dann nicht mit dem Eigentümer hinsichtlich Guthaben aus der möglichen Restnutzungszeit wie bei einer Verrentung oder anderen Modellen auseinander zu setzen.

Beim Teilverkauf verkaufen Sie nur einen ideellen Teil der Immobilie; meist zwischen 10 und maximal 50 Prozent. Sie haben also einen weiteren Eigentümer in Ihrem Grundbuch neben Ihnen. Dieser bleibt sogenannter „stiller Teilhaber“.  Still deshalb, weil er vorerst nichts zu Ihrer Immobilie zu tun haben will, weil Sie für alles verantwortlich sind. Ihr Käufer wird sich erst dann mit Ihrer und seiner Immobilie befassen, wenn Sie verstorben sind oder Sie einen Verkauf wünschen. Dann müssen Sie diesen in der Regel über ihn abwickeln.

Den Kaufpreis erhalten Sie gemäß dem vereinbarten Anteil als Einmalzahlung. Sie bewohnen weiter die Immobilie und zahlen dafür eine Nutzungsgebühr abhängig vom Kapitalmarkt und der Festschreibungsdauer. In 2021 meist 3 Prozent jährlich in monatlichen Teilbeträgen.

Hier finden Sie mehrere Anbieter, die sich jedoch teilweise deutlich in wichtigen Details unterscheiden.  Auch hier sollten Sie sich dringend der Hilfe eines Experten bedienen.

Im fortgeschrittenen Lebensalter ist es aufgrund der Immobilienkreditlinien schwierig bis unmöglich, noch ein Darlehen zu bekommen. Ihre Hausbank macht es in der Regel nicht. Unser Finanzierungspartner hat einen kompletten Marktüberblick bei Finanzierungen und kann Ihnen den einen oder anderen Bank anbieten, die es trotzdem machen. Wenn das Ihre Lösung ist, ist es gut. Dann müssen Sie natürlich monatliche Darlehensraten zahlen.

Oft wird die Immobilienverrentung auch als Umkehrhypothek bezeichnet. Der Begriff beschreibt aber nichts anderes, als dass die Immobilie als Sicherheit bei einem Kreditvertrag eingesetzt wird. Der Besitzer kann weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben, aber erhält im Gegenzug den Kredit mit einer Einmalzahlung oder als monatliche Rate. Die Rückzahlung ist erst nach dem Tod des Besitzers nötig. Angehörige können dann entscheiden, ob Sie die Immobilie bei der Bank auslösen wollen, oder ob Sie anderweitig verkauft wird. Zu bedenken ist, dass sich dafür die Schuldenlast (im Gegensatz zum Baukredit) von Jahr zu Jahr aufbaut, bis der Kreditmaximalbetrag ausgeschüttet ist, indem die Kredit- und Tilgungskosten bis zum Ende der Laufzeit gestundet werden.
Wegen der seit 2016 geltenden Wohnimmobilienkreditrichtlinie gibt es nach unserem Kenntnisstand kein seriöses Angebot mehr zur Umkehrhypothek.

Teilweise sind die oben aufgeführten Modelle kombinierbar. Unter Umständen können auch Ausschreibungsverfahren genutzt werden.
Es geht um Ihre beste Lösung.

Wenn Ihr Grundstück größer ist und Sie davon sowieso nicht mehr alles so bewirtschaften und pflegen können wie Sie es früher konnten, kann die Abtrennung eines Teils des Grundstückes eine Lösung sein. Dadurch erhalten Sie eine Einmalzahlung, die natürlich umso höher ist, wie begehrter Bauland in Ihrer Region ist. Sie sind dann für weniger verantwortlich und haben finanzielle Mittel zur freien Verfügung. Das beste ist: Wenn wir das für Sie machen, können Sie sich Ihren neuen Nachbarn noch aussuchen und trotzdem einen herausragenden Preis erzielen. Warum? Wir schreiben Immobilien immer aus. Dadurch haben Sie die hohe Sicherheit dafür, einen aktuell herausragenden Preis zu erzielen. Nichtsdestotrotz können Sie sich für die netten Interessenten entscheiden, die weniger geboten haben.

Auch im Rahmen normaler Verkäufer haben wir die alternative Grundstücksabtrennung oft vollzogen. Mit Erledigung und Überwachung aller Formalien und Dienstleistungen wie Vermessung, Käufersicherung, speziellem Kaufvertrag etc.

Eine reale Teilung kann auch dann sinnvoll sein, wenn Sie z.B. zwei Häuser auf einem Grundstück haben, und Sie sich so von einem haus trennen wollen.

Dies ist eine Teilung ohne Vermessung und tatsächlicher Abtrennung eines Teils der Immobilie. Hierbei wird Ihre Immobilie – sofern das möglich ist – in ideelle Teile aufgeteilt. Es entsteht sogenanntes Wohnungs- oder Teileigentum. Eher bekannt als Eigentumswohnung.

Dies macht dann Sinn, wenn Sie z.B. ein Zweifamilienhaus haben, bei dem idealerweise die Wohnungen räumlich getrennt sind und am besten noch die Verbrauchseinrichtungen (Strom, Wasser, Heizung) separat sind. Dann schreiben wir Ihre Immobilie aus und Sie entscheiden, ob und an wen Sie verkaufen. Danach veranlassen wir, dass Ihre Immobilie auf die o.g. Weise geteilt und verkauft wird.

So können Sie wohnen bleiben, suchen sich Ihre neuen Nachbarn aus und bekommen Geld.

Das hatten wir oben als eigenständiges Modell bereits. Hier ist dies jedoch anders gemeint. Oben verkaufen und mieten zurück die gesamte Immobilie. Hierbei verkaufen Sie die gesamte Immobilie und mieten einen Teil zurück. Dies kann z.B. das Zweifamilienhaus aus Punkt 2 sein. Oder ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung.  Wenn Sie dann in die kleinere Wohnung als Mieter gehen können, wenn Sie Ihre gesamte Immobilie verkauft haben, haben Sie sogar die gute Chance auf den besseren Kaufpreis des Eigennutzers. Sie oben. Und Sie ziehen nur intern von der größeren in die kleinere Wohnung um.

Und nun?

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