Immobilienverkauf-Ablauf-Marktpreisverfahren-bewohnte Immobilie
Nachfolgend finden Sie alle Infos zu Besichtigungen und dem Verkaufsablauf. Im Bild oben ist der Ablauf schematisch dargestellt.
Der Verkauf dieser Immobilie erfolgt gegen Gebot. Wir nennen dies Marktpreisverfahren.
Der im Exposé genannte Kaufpreis ist das Mindestgebot.
Die Frist zur Abgabe von Geboten endet fast immer an einem Montag mittag um 12:00 Uhr. Das genaue Datum finden Sie auch im Exposé; ebenso wie die beiden Besichtigungstermine und das Datum des Notartermines.
Beachten Sie bitte die Hinweise.
Vor einer Besichtigung
Akzeptieren Sie bitte, dass wir beim Thema Besichtigung anders agieren als die meisten Immobilienanbieter; auch wenn Sie es selbst oder von anderen Anbietern so nicht kennen.
Einfach drauflos besichtigen machen wir aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht. Klären Sie bitte vor einer Besichtigung anhand folgendem, ob sich eine solche für Sie lohnt und ob die Immobilie für Sie in die engere Wahl kommt oder nicht:
• Sie bekommen von uns vor einer Besichtigung ein sehr umfangreiches Exposé mit ausführlicher Beschreibung, Lagekarten, Luftbildaufnahme, Grundrissen und aussagekräftigen Bildern. Befassen Sie sich anhand des Exposés mit der Immobilie. Besprechen Sie damit intern und diskutieren Sie Details. Gehen Sie das Exposé bitte genau durch und fordern gerne weitere Unterlagen an, bevor Sie vor Ort besichtigen.
• Sie bekommen von uns die Anschrift der Immobilie. Schauen Sie sich also die Immobilie und das Umfeld von außen an. Überprüfen Sie die Lage. Im Exposé finden Sie zwar viele Informationen zu Verkehrsanbindung, Schule, Kindergarten und Einkaufsmöglichkeiten. Die Umgebung erkunden Sie jedoch am besten vor Ort. Dabei bekommen Sie einen guten Eindruck zum allgemeinen Umfeld und der Nachbarbebauung der Immobilie. Am besten machen Sie das zu Fuß. Wenn Sie von außerhaöb kommen, nutzen sie dazu die virtuellen Möglichkeiten mit Google Maps oder ähnlichen Diensten.
Nun können Sie sicher sehr gut vorab entscheiden, ob danach und nur danach eine Besichtigung für Sie Sinn macht.
Besichtigungen und der komplette Verkauf finden ausschließlich über uns statt. Wenn Sie diese Immobilie kaufen, zahlen Sie keine Provision oder ähnliches an uns. Wir werden von den Eigentümern beauftragt und bezahlt. Es lohnt sich für Sie nicht, Eigentümer oder deren Umfeld wegen des Verkaufs direkt anzusprechen. Die Antwort dazu würde lauten: „Wir haben Krag Immobilien damit beauftragt und wir bezahlen die auch dafür. Also sollen die auch die Arbeit machen.“
Wir übernehmen nur Aufträge, bei denen die Eigentümer uns alles machen lassen. Deshalb müssen selbst Freunde und Bekannte der Eigentümer mit uns alles regeln.
Aussenbesichtigung und Anmeldung bei dieser bewohnten Immobilie
Die Immobilie ist eben noch bewohnt und die Bewohner führen keine Besichtigungen durch. Anstandshalber sollten Sie dort nicht klingeln. Sie würden das auch nicht wollen, wenn Sie dort wohnen würden. Uns verärgern Sie, wenn Sie klingeln. Und eine gute Bewerbung ist das sicher nicht, oder? Die Eigentümer bezahlen uns, dass wir die ganze Arbeit machen, und wollen nicht, dass “außer der Reihe” ohne uns besichtigt wird. Und die Bewohner wollen das erst recht nicht.
Von außen ohne das Grundstück zu betreten können Sie sich die Immobilie gerne anschauen.
Für die Besichtigung müssen Sie sich bitte anmelden. Einfach vorbeikommen geht leider nicht. Nach Anmeldung erhalten Sie einen Termin im Abstand von meist 20 Minuten. Je nach Immobilie kann der Besichtigungsabstand auch 10 oder 60 Minuten betragen. Das geben wir bekannt. Bei Besichtigungen ab 15:00 Uhr demnach z.B. um 15:00 Uhr, 15:20 Uhr, 15:40 Uhr und so weiter. Gerne dürfen Sie Ihre bevorzugten Zeiten bei der Anmeldung angeben.
Nach unserer Erfahrung brauchen Besucher zwischen 10 und 30 Minuten für die Besichtigung einer normalen Immobilie. Ist diese größer und es gibt draußen weitere Nebengebäude und mehr Grundstück zu schauen, kann es länger dauern. Deshalb führen wir Sie in Zeitblöcken von meist 20 Minuten durch die Immobilie. Davor und danach ist ausreichend Zeit, sich draußen umzuschauen. Damit bei großer Nachfrage nach zwei bis drei Stunden die Besichtigung vorbei ist und wir möglichst vielen Interessenten die Besichtigungsmöglichkeit geben möchten, vergeben wir die Termine mehrfach, falls nötig. Keine Sorge, wenn Sie länger als die vorgesehene Zeit vor Ort benötigen, finden wir sicher eine Lösung.
Tipp zur Finanzierung
Wenn Sie sich für Immobilien interessieren, die auch von anderen begehrt sind, klären Sie im eigenen Interesse unbedingt Ihre finanziellen Möglichkeiten. Die Unterlagen dafür haben wir in der Regel vollständig. Fordern Sie sie bei ernsthaftem Interesse gerne auch schon vor der Besichtigung an. Dann sind Sie Ihrem Wettbewerb ein Stück voraus und werden nicht nur zweiter Sieger.
Hier bei dem Verkauf gegen Gebot raten wir, dies vor und nicht erst nach Gebotsabgabefrist zu machen. Denn es nützt Ihnen nichts, wenn Sie Meistbietender bleiben und uns zwei Tage später nicht den Notarauftrag unterschreiben können. Dann wird die Immobilie anderweitig verkauft, weil der Notartermin 15 Tage später ist.
Allgemeine Hinweise zur Besichtigung
• Bringen Sie bitte alle Entscheider und Fachleute zu den Besichtigungsterminen mit, da weitere nicht mehr stattfinden.
• Seien Sie bitte pünktlich. Wir haben keine Termine „von …bis…“, sondern “um”.
• Wenn Sie von außerhalb kommen oder an Wochenenden arbeiten, gelten die o.g. Grundsätze auch. Bei dieser Immobilie sind andere Termine nur gegen Kostenerstattung möglich.
• Wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen, geben Sie uns bitte Ihre vollständige Postanschrift, E-Mail und Mobilfunknummer sowie Zeiten, zu denen Sie erreichbar sind.
Übersicht der Besichtigungstermine aller aktuellen Immobilien
Die aktuellen Besichtigungstermine finden Sie hier
Besichtigungsregeln
Wenn Sie sich zu einer Besichtigung angemeldet haben oder vorbeikommen wollen, beachten Sie bitte die Regeln dazu hier.
Hinweise zum Marktpreisverfahren (= Verkauf gegen Gebot)
Bei dieser Art des Verkaufsablaufs haben wir im Vorfeld für die einzelnen Schritte die wesentlichen Termine bereits festgelegt. Diese sind:
• erste Besichtigungsmöglichkeit
• zweite Besichtigungsmöglichkeit
• Fristende zur Gebotsabgabe und
• Kaufvertragsunterzeichnung bei dem Notar
• Sie können sich die Immobilie zu den im Exposé genannten Terminen in aller Ruhe anschauen und dann entscheiden, ob Sie dafür ein Gebot ab dem Mindestgebotspreis abgeben möchten. Dies geschieht mittels Formular, das Sie von uns erhalten können.
• Im Exposé finden Sie auch, wann die Gebotsabgabefrist endet.
• Sie können nur einmal ein Gebot abgeben.
• Zwischenstände erfahren Sie nicht, sondern werden am Nachmittag des Tages der Gebotsabgabefrist über den Ausgang informiert.
• Sofortkauf ist möglich. Einen Sofortkaufpreis haben wir nicht festgelegt. Bei Interesse können Sie vor der Gebotsabgabefrist ein Sofortkaufangebot auf dem gleichen Formular machen. Die Eigentümer entscheiden dann, ob Sie darauf eingehen.
• Weitere Infos finden Sie hier: www.KragImmobilien.de/Marktpreisverfahren