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Immobilienverrentung – Immobilienrente – Leibrente – Fragen und Antworten

Mit der Immobilienrente die Immobilie verkaufen und wohnen bleiben
Die „Rente aus Stein“ erfreut sich seit einigen Jahren einer steigenden Nachfrage. Was habe ich dabei zu beachten? Wie funktioniert das? Jede Menge Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten. Der Immobilienexperte Jürgen Krag (Geschäftsführer der Krag Immobilien GmbH aus Gladenbach) beantwortet alle Fragen zur Immobilienverrentung:

Fragen und Antworten zur Immobilienverrentung

Was ist die Immobilienverrentung für Immobilien?

Ähnliche Begriffe in diesem Zusammenhang sind Immobilienrente oder Immobilienleibrente.
Es ist eine Art des Immobilienverkaufs, bei der der Verkäufer als Kaufpreis einmalige oder laufende Zahlungen erhält. So wird der Immobilienwert in verfügbare Geldmittel  – eine Rente oder Einmalzahlung – getauscht. Die Rente kann befristet (Zeitrente) oder lebenslang (Leibrente) sein. Oft wird auch vereinbart, dass der Verkäufer eine festgelegte Zeit in der Immobilie wohnen bleiben kann. Er kann somit in den eigenen vier Wänden bleiben und muss im Alter nicht umziehen. Diese Wohnrecht soll zur Sicherheit auch in das Grundbuch eingetragen werden. So kann das Einkommen des Verkäufers aufgebessert werden und er kann in seiner vertrauten Umgebung wohnen bleiben.

Für wen eignet sich die Immobilienverrentung? Ab welchem Alter ist eine Immobilienleibrente möglich?

Grundsätzlich für Eigentümer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ab einem Lebensalter von etwa 65 Jahren, die in Ihrer Immobilie und Ihrem gewohnten Umgebung wohnen bleiben wollen und daraus eine laufende oder einmalige Zahlung erhalten möchten, ist die Immobilienverrentung bzw. Immobilienleibrente geeignet.
Besonders für Senioren, die in der Immobilie wohnen bleiben möchten und
• mit niedriger Rente oder geringem Einkommen kaum leben können oder
• keine Erben haben oder solche, die nichts vererben möchten oder deren Erben bereits versorgt sind
• sich noch ein wenig Luxus gönnen wollen oder
• Ihre Kinder, Enkelkinder oder andere Personen jetzt unterstützen wollen für deren Anschaffungen, Taschengeld, Ausbildungs- oder Studiumsunterstützung etc. oder
• über genügend Geld für Ihre Gesundheitsvorsorge verfügen wollen oder
• Pflegekosten nicht tragen können oder
• sich Geld für Hobby oder Reisen wünschen
• kein neues oder höheres Hypothekendarlehen bekommen oder
• an das in der Immobilie gebundene Vermögen herankommen wollen, um Ihren finanziellen Spielraum zu vergrößern möchten
• Ihre Immobilie nicht verkaufen möchten oder
• Restdarlehen auf der Immobilie haben
• Investitionen in Form von Renovierungen, Modernisierung oder Sanierung an der Immobilie nicht tragen können oder
• die spätere Verwendung ihrer Immobilie jetzt regeln wollen
Allerdings kann je nach Alter des Eigentümers oder Wert der Immobilie das Wohnrecht einen so großen Teil des Marktwerts der Immobilie ausmachen, dass es sich nicht mehr rechnet. Wir nehmen uns deshalb die Zeit und prüfen jeden Einzelfall, um die beste Lösung zu finden.
Für einen zeitlich befristeten Nießbrauch ist kein Mindestalter erforderlich.

Welche Immobilien eignen sich für die Immobilienverrentung?

Grundsätzlich können alle Immobilien verrentet werden. Einfamilienhäuser (auch Doppel‐ und Reihenhäuser), Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Bei einigen Anbietern geht dies auch mit gewerblichen Immobilien.
Immobilien in einer guten Lage und in einem guten Zustand und in guter Ausstattung bringen eine höhere Rente aus der Immobilie.
Es gibt Anbieter, die einen Mindestwert fordern.
Auch wenn eine Restschuld besteht, ist es grundsätzlich möglich. Bei einigen Anbietern in einem bestimmten Verhältnis zum Immobilienwert.
Jeder Anbieter prüft vor Vertragsabschluss, ob die Immobilie geeignet ist, und nimmt eine Immobilienbewertung vor.

Welches sind die Vorteile der Immobilienverrentung?

• sofortige Einkommensverbesserung
Sie haben mehr Geld im Alter, wenn Sie Ihre eigene Immobilie dann wieder zu Geld machen. Dadurch können Sie Ihr Leben sorgenfreier genießen. Geld, das Sie gut gebrauchen könnten, um damit Familie, Enkel oder Kinder zu unterstützen oder sich darüber barrierefreie Umbauten, Pflegeleistungen, Haushaltshilfen bzw. eigene vielleicht lange aufgeschobene Wünsche wie Urlaube oder andere Hobbies oder Annehmlichkeiten leisten zu können.
• kein Ärger mehr mit Mietern, Verwaltung, teuren Reparaturen oder Instandhaltung
Das übernimmt in der Regel der Käufer Ihrer Immobilie, der Sie lebenslang wohnen lässt.
• flexible Vertragsgestaltung
Es kann alles so geregelt werden, wie Sie es wünschen:
Einmalzahlung oder regelmäßige Rente, Ablösung von Restschulden, mit oder ohne Wohnrecht oder Nießbrauch, Leibrente oder Zeitrente, eigen- oder fremdgenutzte Immobilie, zusätzliche Einnahmen beim Umzug, Rückfalloption
• keine laufenden Gebühren oder Zinsen
wie z.B. bei Darlehen.
• in der Regel günstigere Besteuerung
• höchstmögliche Absicherung
Durch notarielle Grundbuchabsicherung, diskrete Beratung und Abwicklung. Auch zur Absicherung für den Pflegefall geeignet.
• vielfach die einzige Finanzierungsmöglichkeit für Senioren
Die Kreditrichtlinien für Immobilien führen seit 2016 zu stark eingeschränkten Finanzierungsmöglichkeiten für ältere Mitmenschen.

Was ist das Verkaufsmodell und das Kreditmodell der Immobilienverrentung?

Beim Kreditmodell bleibt der Senior Eigentümer der Immobilie und beim Verkaufsmodell geht das Eigentum vom Senior an den Käufer über. Das Kreditmodell hat in Deutschland so gut wie keine Bedeutung. Rente und Einmalzahlung werden über einen Kredit auf die Immobilie finanziert. Die Bezeichnungen dafür sind Umkehrhypothek oder Seniorenhypothek. Weiter unten wird näher darauf eingegangen.

Was passiert, wenn ich als Leibrentenempfänger trotz Wohnrecht vorzeitig ausziehe, dadurch das Wohnrecht aufgebe und z.B. in ein Senioren- oder Pflegeheim einziehe?

Es kommt darauf an, was Sie mit dem Verkäufer vereinbart haben.
Auf die Immobilienrente (Leib- oder Zeitrente) hat dies keine Auswirkung; nur auf die Zahlungen für das Wohnrecht.
Es gibt Anbieter, die zahlen dem Wohnungsberechtigten weiterhin seine Zahlungen aus dem Wohnrecht mit Abschlag. z.B. 75% der bei Vertragsabschluss vereinbarten fiktiven Miete während der Restlaufzeit als Mietgarantie. 75 % deshalb, weil vom Mietwert die Bewirtschaftungskosten pauschal abgezogen werden. Im Gegenzug muss die Löschung des Wohnrechtes und ein eventuelles Rentenrecht sichergestellt werden. Diese Löschung erfolgt dann mit einer Vollauszahlung des Wohnrechts und eines eventuellen Rentenrechts.
Andere bieten den bereits im Vorfeld definierten noch vorhanden Kapitalwert des Wohnrechts als Einmalbetrag an.
Es kann auch sein, dass Ihnen angeboten wird, dass Sie die Immobilie vermieten können oder der Käufer übernimmt sie wird in die Vermietung. Die Mieten aus der Untervermietung stehen dann Ihnen zu. Bei Vermietung durch den Käufer entstehen dann Verwaltungsgebühren.
Weiterhin ist es möglich, dass Ihnen nach einer gewissen Vertragslaufzeit das Wohnrecht auch gegen eine Einmalzahlung zum Rückkauf angeboten wird.
Wenn ein Anbieter etwas zahlt und der andere nicht, muss das Angebot nicht gleich schlechter sein. Geschenkt bekommen Sie sicher nichts. Vereinbaren Sie nur das, was Sie brauchen und für Sie Sinn macht.
Die Möglichkeiten sind teilweise frei verhandelbar. Lassen Sie sich Ihren Vertrag auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zuschneiden.

Was passiert, wenn der Verkäufer während der Verrentungszeit stirbt? Was erhalten die Erben?

Lediglich das Wohnrecht geht mit dem Tod des Berechtigten unter.
Auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Achten Sie darauf, was Sie brauchen und was Ihnen angeboten wird. Hier empfehlen wir eine individuelle Klausel im Notarvertrag aufzunehmen, wie die Berücksichtigung der Erben nach einem frühzeitigen Ableben des Verkäufers aussehen soll.
Möglich ist z.B.:
• Beim Wert des Wohnrechts könnte eine Vereinbarung so aussehen, dass die Erben 75%, der bei Vertragsabschluss vereinbarten fiktiven Miete ausbezahlt bekommen.
• Der eventuell noch offene Rentenbetrag aus der Zeitrente wird an die Erben ausbezahlt.
• Für eine festgelegte Mindestlaufzeit wird die Leibrentenzahlung garantiert, unabhängig vom Erleben des Berechtigten. Hierdurch können Erben, aber auch andere mit der Leibrentenzahlung begünstigt werden. Auf Wunsch verlängern wir diese Garantiezeit auch auf 10 Jahre.
• Die vereinbarten Rückzahlungswerte am Wohnrecht werden im Erbfall auf Wunsch auch an die Erben geleistet.

Wer übernimmt bei der Immobilienverentung die Kosten für Instandhaltung und Reparaturen an der Immobilie?

Bei den meisten Anbietern übernimmt der Käufer der Immobilie ab Kaufvertragsschluß oder Übergabe die Verpflichtung für Instandhaltung und Reparaturen/Sanierungen der Immobilie. Als Verkäufer bleiben Sie in Ihrem gewohnten Umfeld, können so Ihre neu gewonnene finanzielle Unabhängigkeit genießen und künftige größere Reparaturen verursachen Ihnen keine Probleme mehr. Einzig Kleinreparaturen und die Nebenkosten selbst werden Sie weiterhin tragen.
Es gibt Anbieter, bei denen kommt zweimal pro Jahr ein Techniker von deren Immobiliendienstleister. Er schaut sich Haus und Garten genau an, dokumentiert mögliche Mängel und organisiert die Instandhaltung. Um kleinere Defekte kümmert sich der Servicetechniker in manchen Fällen auch sofort.
Bei anderen Anbietern trägt der Wohnungsberechtigte die Kosten für Instandhaltungen, um eine höchstmögliche Zahlung zu erzielen. In Ausnahmefällen übernimmt der Anbieter diese Kosten. Dann fällt jedoch die mögliche monatliche Zahlung geringer aus.
Sie sehen: Auch hier gilt. Ihnen wird nichts geschenkt. Vereinbaren Sie das, was zu Ihnen passt und nehmen das von Anfang in Ihren Vertrag.

Wie wird die Leibrente besteuert?

Der Verkauf an sich ist ein steuerbarer Vorgang. Für die Grunderwerbsteuer stehen Käufer und Verkäufer dem Finanzamt als Gesamtschuldner gegenüber. Üblicherweise wird aber vertraglich zwischen den Parteien vereinbart, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer zahlt.
Für die laufende Besteuerung gilt: Seit dem 01.01.2005 werden private Renten nach dem so genannten Alterseinkünftegesetz nur noch mit dem Ertragsanteil versteuert. Er ist abhängig vom Lebensalter bei Abschluss des Vertrages. Bei 70-Jährigen beträgt der Ertragsanteil an den Rentenzahlungen 15 Prozent. Das heißt: 15 Prozent der Rentenzahlung sind „steuerpflichtiges Einkommen“. Der Ertragsanteil sinkt kontinuierlich mit steigendem Alter, so liegt der Wert bei 85-Jährigen nur noch bei 5 Prozent. Bei einem 85 jährigen sind also in jedem Fall 95 Prozent der Rentenzahlung steuerfrei.
Eine Leibrente ist eine solche private Rente, die nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden muss.

Wie wird das Wohnrecht berechnet?

Die ortsübliche aktuelle Miete plus Risikozuschlag wird mit der festgelegten Restlebenszeit multipliziert.

Was ist das Wohnrecht nach § 1093 BGB? Welche Rechte habe ich als Inhaber des Wohnrechts? Kann ich meine Immobilie weiterhin wie bisher nutzen?

Das Recht wird als beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Sie bleiben mit dem Wohnrecht weiterhin Besitzer der Immobilie und können diese uneingeschränkt unter Ausschluss des Eigentümers (Ihres Käufers) wie bisher nutzen. Die Immobilie an andere Personen vermieten können Sie zwar nicht mehr, aber Familienmitglieder und die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege notwendigen Personen dürfen jedoch bei Ihnen wohnen. Damit dieses Wohnrecht auch bei einer eventuellen Zwangsversteigerung sicher ist, sollte es immer an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen sein.

Welchen Insolvenzschutz habe ich? Wie sieht die Absicherung für Leibrentenempfänger aus?

Die Rentenzahlung wird durch eine Reallast an erster Rangstelle im Grundbuch abgesichert. Zusätzlich erfolgt die Eintragung des lebenslangen Wohnrechts ebenfalls an erster Stelle des Grundbuches.
Ohne diese beiden Grundbucheintragungen ist Ihre Absicherung gering. Wenn Ihnen weitere Erläuterungen dazu wie ungefähr nachfolgend reichen, brauchen Sie keine weitere Absicherung:
“Zunächst einmal vorweg: Keiner Ihrer Verträge mit Versicherungsgesellschaften oder Banken ist so sicher wie der Vertrag mit uns, denn wir sichern Ihre Rechte über das Grundbuch ab.
Wenn Ihr Wohnrecht als auch Ihr Recht auf lebenslange Rentenzahlung im Grundbuch eingetragen sind, haben diese als grundbuchgesicherte Forderungen weiterhin Bestand. Wenn der Käufer Ihrer Immobilie tatsächlich Konkurs anmelden sollte, verändert sich für Sie grundsätzlich nichts:
Der Fortbestand des Wohnrechts garantiert, dass Sie Ihre gewohnte Umgebung auch bei einem Konkurs nicht verlassen müssen. Ein Umzug ist damit ausgeschlossen. Trotz des Konkurses bleibt beim Wohnrecht also alles beim alten.
Anders sieht es dagegen bei der Rentenzahlung aus. Als Folge des Konkurses entfällt die Zahlung zunächst. Da jedoch auch dieses Recht grundbuchgesichert ist, können Sie es mithilfe des zuständigen Gerichts durchsetzen. Über die im Grundbuch eingetragene Reallast wird das Gericht dann die Zwangsversteigerung der Immobilie durchführen. Zugleich rechnet das Gericht Ihren monatlichen Rentenanspruch nach finanzmathematischen Methoden in eine äquivalente Einmalzahlung um und stellt den Betrag im Rahmen der Zwangsversteigerung als Forderung fest.
Beim Versteigerungstermin wird die Immobilie dem neuen Eigentümer gegen Zahlung des Ersteigerungspreises dann zugesprochen. Von diesem Preis wird zunächst der Einmalbetrag, der Ihnen zusteht, befriedigt und an Sie ausgezahlt. Nur der Restbetrag steht dem Insolvenzverwalter zu. Beruhigend zu wissen: Niemand kann neuer Eigentümer der Immobilie werden, ohne dass Sie vorher ausgezahlt wurden.
Findet sich im Rahmen der Versteigerung kein Käufer oder ist keiner bereit, mindestens den Gegenwert Ihres Anspruchs zu zahlen, können Sie die Immobilie auch selber ersteigern, indem sie genau den Gegenwert bieten und den Zuschlag erhalten. Dann gehört die Immobilie wieder Ihnen, ohne dass Sie effektiv draufgezahlt haben, weil sich der zu zahlende Ersteigerungspreis und Ihr Anspruch auf Zahlung genau die Waage halten.
Fazit: Dank grundbuchlicher Absicherung steht Ihnen das Wohnrecht im Fall eines Konkurses unmittelbar zu. Das Recht auf lebenslange Rentenzahlung besteht zwar ebenfalls fort, richtet sich wegen des Konkurses aber gegen den neuen Eigentümer der Immobilie. Sobald der im Rahmen einer Zwangsversteigerung gefunden ist, werden sie bevorrechtigt ausgezahlt. Findet sich kein neuer Eigentümer, können Sie die Immobilie selber ersteigern, ohne finanziell belastet zu werden.”
Wenn Sie eine Rückfallklausel für den Fall vereinbaren, dass der Käufer seiner Verpflichtung zur Rentenzahlung nicht mehr nachkommt, sind Sie bestmöglich abgesichert, denn alle bis dahin geleisteten Beträge verfallen zugunsten des Verkäufers und er erhält „seine“ Immobilie zurück. Eine solche Klausel lassen jedoch nur ganz wenige Anbieter einbauen.

Wird bei der Immobilienrente die Rentenzahlung an die Verbraucherpreise angepasst und somit gegen Wertverlust abgesichert?

Die Leibrente ist als eine lebenslange Ratenkaufpreiszahlung zu sehen. Der Wert des gekauften Gutes oder die Kredithöhe werden bei Geschäften dieser Art im Nachhinein normalerweise nicht erhöht (Nominalvertrag), die Rate also ebenfalls nicht. Bei der Leibrente ist dies bei den meisten Anbietern auch der Fall. Es gibt jedoch Anbieter, die die Rente an den Lebenshaltungskostenindex anpassen. Mit dieser sogenannten Wertsicherungsklausel steigt die Rente, wenn der Index sich erhöht.

Welche Sterbetabelle sollte bei der Immobilienleibrente angesetzt werden? Auf welcher Basis wird bei der Immobilienverrentung die Lebenserwartung der potenziellen Leibrentenempfänger berechnet?

Die Berechnung der Immobilienleibrente basiert auf den aktuellen Generationen-Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes. Diese sind jedermann zugänglich und einfach nachvollziehbar.

Wie funktioniert die Immobilienverrentung bei einem Mehrfamilienhaus mit vermieteten Wohnungen?

Auch hierbei handelt es sich um einen Immobilienverkauf. Sie als Verkäufer erhalten anstatt der Mieten eine zeitlich definierte Immobilienrente. Mit der Instandhaltung, Verwaltung und den Mietern haben Sie als Verkäufer dann nichts mehr zu tun.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Immobilienverrentung einer Eigentumswohnung?

Dem Verkäufer bleibt als Besitzer auch hierbei das Wohnrecht in der Wohnung, mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie ein Mieter. Der Käufer wird neuer Eigentümer und somit Mitglied der Eigentümergemeinschaft: Somit trägt er die Kosten, die ein Eigentümer einer Eigentumswohnung zu tragen hat. Der Verkäufer dagegen zahlt nur noch das Hausgeld und die Kosten für kleinere Reparaturen.

Ist eine Immobilienverrentung bei einer Immobilie auf einem Erbpachtgrundstück möglich?

Grundsätzlich ja. Die Restlaufzeit des Erbpachtvertrages und die vertraglichen Regelungen bei Beendigung des Erbpachtvertrages sind jedoch vorher zu berücksichtigen und fließen in die Gesamtberechnung mit ein.

Was bedeutet Immobilienverzehr?

Der Immobilienverzehr ist das, was von einer Immobilie verzehrt werden kann. Dies kann entweder in Form einer Zeit- oder Leibrente oder einer Einmalzahlung geschehen.
Darüber hinaus gibt es theoretisch die Umkehrhypothek, bei der Zins- und Tilgungszahlungen bis zum Laufzeitende gestundet werden. Die rechtliche Basis ist somit ein Kreditvertrag. Praktisch hat diese Form keine Bedeutung.

Was ist der Verzehrwert bei der Immobilienverrentung?

Rechnerisch ergibt sich der Verzehrwert einer Immobilie wie folgt: Immobilienwert minus Wert des Wohn- bzw. Nießbrauchsrechts.

Was ist eine Immobilien-Leibrente?

Eine Immobilien-Leibrente ist im Gegensatz zur Umkehrhypothek mit einem Verkauf des Eigentums verbunden. Bei Vertragsabschluss geht die Immobilie in das Eigentum des Erwerbers über. Im Gegenzug erhält der Verkäufer eine Leibrente und behält zudem das Wohnrecht. Beides gilt lebenslang.

Was ist eine Umkehrhypothek?

Oft wird die Immobilienverrentung auch als Umkehrhypothek bezeichnet. Der Begriff beschreibt aber nichts anderes, als dass die Immobilie als Sicherheit bei einem Kreditvertrag eingesetzt wird. Der Besitzer kann weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben, aber erhält im Gegenzug den Kredit mit einer Einmalzahlung oder als monatliche Rate. Die Rückzahlung ist erst nach dem Tod des Besitzers nötig. Angehörige können dann entscheiden, ob Sie die Immobilie bei der Bank auslösen wollen, oder ob Sie anderweitig verkauft wird. Zu bedenken ist, dass sich dafür die Schuldenlast (im Gegensatz zum Baukredit) von Jahr zu Jahr aufbaut, bis der Kreditmaximalbetrag ausgeschüttet ist, indem die Kredit- und Tilgungskosten bis zum Ende der Laufzeit gestundet werden.
Wegen der seit 2016 geltenden Wohnimmobilienkreditrichtlinie gibt es nach unserem Kenntnisstand kein seriöses Angebot mehr zur Umkehrhypothek.

Welche Kosten kommen bei der Immobilienverrentung auf uns zu? Wer trägt die Vertragskosten?

In der Informationsphase entstehen für Interessenten an diesem Produkt z. B. für die Berechnung keinerlei Kosten.
Vertragskosten entstehen für den Verkäufer wie bei normalen Immobilienverkäufen meist nicht. Alle Abwicklungskosten, z. B. Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten, werden in der Regel vom Käufer übernommen.

Wohne ich bei der Immobilienrente mietfrei in meiner Immobilie?

Ja, Sie wohnen auch künftig mietfrei in Ihrer Immobilie. Sie erhalten dafür ein lebenslanges Wohnrecht. Dieses wird Ihnen im Grundbuch zugesichert.

Der Immobilienverrentungsvertrag: Auf welche vertraglichen Sicherheiten und Bedingungen sollte ich achten?

Der Entschluss zur Immobilienverrentung wird mit einem Notarvertrag besiegelt, worin alle Rechte des/der Wohnungsberechtigten festgehalten werden.
Auf jeden Fall sollten Sie sich verschiedene Angebote einholen, um den für Sie passenden Partner mit den besten Vertragsbedingungen zu finden. Sie können das vorliegende Angebot selbstverständlich auch von einem Fachanwalt oder von uns als einem unabhängigen Berater prüfen lassen. Auch die Verbraucherzentrale kann eine neutrale Angebotsprüfung unter Umständen übernehmen.
Achten Sie beim Vertragsabschluss auf folgende wichtige Klauseln:
• Wohnrecht: Ein lebenslanges Wohnrecht garantiert Ihnen, dass Sie Ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen können. Achten Sie außerdem darauf, dass das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist. Nur so können Sie sichergehen, dass Sie bei Unstimmigkeiten einen Rechtsanspruch geltend machen können.
• Nießbrauchrecht: Das Nießbrauchrecht endet immer mit dem Tod des Besitzers und nicht, wie das Wohnrecht, bereits mit dessen Auszug. Ziehen Sie zum Beispiel in ein Pflegeheim, dürfen Sie dank Nießbrauchrecht Ihr Haus oder Ihre Wohnung vermieten und die Einnahmen behalten. Auch der Nießbrauch sollte als Insolvenzschutz im Grundbuch eingetragen werden.
• Rückfallklausel: Wird der Käufer insolvent und kann die monatlichen Raten nicht mehr zahlen, erhält der Verkäufer sein Eigentum zurück. Vereinbaren Sie außerdem, unter welchen Bedingungen der Kaufvertrag rückabgewickelt wird.
• Klausel zu Reparatur und Instandhaltung: Sie können bereits vor Vertragsabschluss klären, wer für die Instandhaltungs- und die Reparaturkosten aufkommt. Nur so können Sie vermeiden, im Alter noch hohe Handwerkerrechnungen bezahlen zu müssen. Die Instandhaltung und Reparatur sind wichtig, um einen Wertverlust der Immobilie zu vermeiden.
• Reallast: Eintragung der Rentenverpflichtung als Reallast in Abteilung II
• Wertsicherungsklausel: Das Inflationsrisiko sollte bei einer wiederkehrenden Zahlung berücksichtigt werden. Hier kann unter Umständen eine Anpassungsklausel vereinbart werden.

Was wird bei der Immobilienrente im Grundbuch abgesichert?

Achten Sie darauf, dass alle Rechte des Wohnungsberechtigten im notariellen Kaufvertrag garantiert und im Grundbuch erstrangig abgesichert werden. Insbesondere das lebenslange Wohnrecht, verbunden mit einer befristeten oder lebenslangen Zahlung.

Kann ich den Vertrag zur Immobilienleibrente kündigen?

Regelungen zum Ausstieg aus dem Verrentungsvertrag seitens des Wohnungsberechtigten können möglich sein: z. B. bei Auszug des bisherigen Eigentümers aus der Immobilie oder Aufgabe des Wohnrechts vor. In diesem Fall erhält der Aussteiger den vereinbarten Rückzahlungswert ausbezahlt.

Können die persönlichen Bedürfnisse bei der Immobilienverrentung berücksichtigt werden?

Das Thema Immobilienverrentung ist sehr komplex und beratungsintensiv. Persönliche Bedürfnisse, Verhältnisse und Vorstellungen müssen zusammen mit der Lebenssituation in ein passendes individuelles Konzept gegossen werden. Man kann bei vielen Anbietern zwischen einer laufenden monatlichen Zahlung, einer Einmalzahlung oder einer Kombinationslösung wählen. Wir suchen für Sie den besten Anbieter und können so Ihre Immobilienrente ganz flexibel gestalten und Ihren persönlichen Wünschen Rechnung tragen.
Wenn Sie möchten, können Sie hier Ihre persönliche Berechnung als gute erste Information anfordern:
Rechner meiner Immobilienrente

Was passiert, wenn ich bei der Immobilienrente pflegebedürftig werde?

Die Pflege im Alter ist bekanntermaßen sehr kostenintensiv. So sind für die Pflege zu Hause rd. 60 € pro Tag zu zahlen. Nach Abzug der (gesetzlichen) Zuschüsse verbleibt immer noch ein hoher, zu zahlender monatlicher Eigenanteil.
Bei einer Heim-Betreuung kann sich dieser Betrag je nach Pflegestufe sogar mehr als verdoppeln. Zusätzliche finanzielle Reserven (z.B. eine lebenslange Immobilienrente) können da hilfreich sein. Eine Immobilie zu verrenten bedeutet auch vorausschauend zu handeln.
So kann die Immobilienrente dazu beitragen, die monatlichen Kosten für die häusliche Pflege in Ihrem gewohnten Umfeld zu finanzieren.
Sollten Sie irgendwann doch auf die Betreuung / Pflege in einem Heim angewiesen sein, greift bei einigen Anbietern zusätzlich die Mietgarantie. Sie erhalten dann nicht nur monatlich Ihre Immobilienrente, sondern zusätzlich 75% der bei Vertragsabschluss vereinbarten fiktiven Miete. Diese monatlichen Gesamteinkünfte werden Ihnen helfen in der Pflege-Einrichtung Ihrer Wahl unterzukommen.

Ist die Immobilienverrentung gesetzlich geregelt oder reguliert?

Alle Bereiche einer echten Immobilienverrentung (Immobilienrente) sind gesetzlich geregelt.
Leibrente: BGB § 759 ff
Nießbrauch: BGB §1030 ff
Wohnungsrecht: BGB § 1093 ff
Reguliert ist jedoch wenig und es gibt kaum allgemein anerkannte vertragliche Standards. Für die Vertragsbeteiligten heißt das, dass beide sich zu jedem Vertragspunkt individuell einigen müssen. Damit Sie nicht einfach die Bedingungen eines Anbieters akzeptieren müssen und dies zu Ihrem Nachteil wird, beraten wir anbieterneutral. Gerade weil Verkäufer und angehender Immobilienrentner ein solches Geschäft vermutlich nur einmal machen, ist Beratung vonnöten. In der Regel fehlt Verkäufern darüber hinaus die Erfahrung im Immobilienverkauf mit allen Facetten wie Wertermittlung, Mietpreis oder Verkaufspreis.

Ist eine Immobilienverrentung möglich, wenn die Immobilie noch nicht schuldenfrei ist?

Ja, das ist möglich, wenn die Einmalzahlung ausreicht dieses Darlehen komplett zurückzuzahlen.

Andere Quellen: Ich habe bei meiner Recherche zur Immobilienverrentung andere Informationen gefunden. Wie kommt das?

Dann wird dort nur ein Teil oder ein spezielles Produkt zu  dem Thema angeboten und das aus dieser Sicht dargestellt. Wir wollen hiermit das Thema mit möglichst allen Aspekten beleuchten. Deshalb bieten wir die neutrale Beratung zum  Thema Immobilienverrentung an.
Ich hoffe, dass Sie hiermit gut informiert sind. Sollten wir Fragen vergessen haben
aufzuführen oder sollten unsere Ausführungen missverständlich sein: Rufen Sie bitte
unter 06462-9148-0 an oder schicken eine E-Mail an info@krag.de
Krag Immobilien GmbH
Marktstr. 19
35075 Gladenbach
Telefon: 06462 – 9148-0
Fax: 06462 – 9148-28
Email: info@krag.de
Immobilienverrentung in Marburg, Marburg-Biedenkopf und darüber hinaus
(Bildnachweis: © Fotolia | Frank Peters)

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