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Sanierung meiner Immobilie

Na, altes Haus? Zeit für die Verjüngungskur!

Ist Ihre Immobilie in die Jahre gekommen? Kein Grund, dem Glanz vergangener Tage nachzutrauern! Oft lohnt sich eine Sanierung, die Ihr Haus nicht nur energetisch besser dastehen lässt. Das Wichtigste: ein guter Plan mit optimaler Umsetzung. Und das geht wie hier beschrieben:

Fazit: Planen Sie gut mit Zeit und Geld, und holen Sie sich Hilfe, wo Sie nötig ist. Darauf können Sie bauen!

Skizzieren Sie die aktuelle Gebäudeaufteilung und notieren Sie alle Längen, Breiten, Raumhöhen und Wandstärken. Achten Sie auf tragende Elemente und Dämmungs- sowie Dichtungsmaterialien. Ziehen Sie Profis bei Baustoffen und Konstruktionsarten zurate.

kommen Sie Ihren gesetzlichen Pflichten nach. Eigentümerwechsel nach dem 1. Februar 2002? Dann sind Sie zur energetischen Sanierung des Dachstuhls oder Dachgeschosses verpflichtet. Und: Vor 1990 installierte Heizkessel müssen meist ausgewechselt werden. Holen Sie sich auch für weitere Maßnahmen am besten einen Energieberater ins Haus! Das schafft am Ende ein höheres Energie-Level und vorher Klarheit für die Kostenplanung.

Denken Sie an die gängigen Erneuerungsintervalle Ihrer Komponenten. Faustregel: Tapeten, Innenanstriche, Teppiche, Flachdacheindeckung, Außenanstriche von Fenstern, Türen und Fassade alle fünf bis zehn Jahre; Dachrinnen, Fallrohre, Fußbodenbeläge, Heizungsteile, elektrische Steuerung, Außenverglasungen und -verfugungen alle 15 bis 30 Jahre; Kamine, Dachziegel, Dachstuhl, Außenverkleidung, Fenster, Türen, Wasser- und Stromnetz, Bad- und Küchenausstattung, Putz und Fliesen innen alle 30 bis 50 Jahre.

Beachten Sie das Baurecht und finanzielle Förderungen durch Ihre Hausbank und die staatliche KfW. Informieren Sie sich bei den Behörden über Denkmalschutz und Bebauungsplan. Genehmigungspflichtig: Nutzungsänderungen, Dachausbau oder Wintergartenanbau, Modifikationen an Schornsteinanlage oder
Gebäudestatik, Umbauten von Abwasseranlagen und auffällige Renovierungen der Fassade. Spätestens drei Monate nach Ihrem Baugenehmigungsantrag erhalten Sie die Freigabe zum Bau, für den Sie 36 Monate Zeit haben.

Lassen Sie sich bei Großprojekten von einem Architekten unterstützen, der Sie auch beim Bauantrag und Zeitplan betreut. Beauftragen Sie Handwerksmeister für alle Arbeiten, die Sie nicht selbst stemmen. Schließen Sie Verträge auch zur Abrechnung: nach Stundenlöhnen, Einheits- oder Pauschalpreisen.

Führen Sie ein Bau-Tagebuch, um mögliche Unstimmigkeiten später belegen zu können. Kontrollieren Sie die einzelnen Arbeiten und vergleichen Sie die Fortschritte mit Ihrer Zeitplanung. Abnahmen zählen zu den wichtigsten Terminen, denn damit bescheinigen Sie die korrekte Vertragserfüllung durch den Handwerker.

Auch wenn Handwerker für selbstverschuldete Schäden haften müssen, gibt es weitere Gefahrenstellen. Gesetzlich vorgeschrieben: eine Unfallversicherung für alle Helfer aus dem Freundeskreis. Dringend: die Erneuerung Ihrer Gebäudeversicherung, wenn sie durch den Umbau ungültig wird. Sinnvoll: eine Bauwesenversicherung gegen Sachbeschädigung oder Diebstahl. Und: Lassen Sie sich vom Architekten seine Berufshaftpflichtversicherung zeigen.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Rufen Sie mich unter 06462-9148-0 gerne an.

Ihr

Jürgen Krag

(Bildnachweis: stockWERK – Fotolia)

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