Einseitige Interessenvertretung beim Immobilienverkauf: Warum ein klarer Fokus auf den Verkäufer für alle Seiten fair und sinnvoll ist
Keine Provision vom Käufer, volle Transparenz, klare Verantwortung – wie einseitige Maklerbeauftragung zum Win-win wird
In der Praxis des Immobilienverkaufs ist es in Deutschland lange üblich gewesen, dass der Makler von beiden Seiten – Käufer und Verkäufer – bezahlt wurde. Inzwischen hat sich das durch gesetzliche Änderungen zum Teil verändert, dennoch ist eine konsequente, einseitige Interessenvertretung durch den Makler nach wie vor nicht der Regelfall – obwohl genau das mehr Fairness, Transparenz und Effizienz für alle Beteiligten schafft.
Die Idee: Der Makler wird ausschließlich vom Eigentümer beauftragt und bezahlt. Für den Käufer entsteht keine Provision – was nicht nur finanziell entlastet, sondern auch die Rollen und Zuständigkeiten klar definiert. So, wie es auch bei einem Anwalt üblich ist: Er vertritt immer nur eine Seite.
Gebotsverfahren beim Immobilienverkauf: Schnell, fair und effizient – mit nur einem Gebot pro Interessent
Der strategische Vorteil für Verkäufer – und eine faire Chance für echte Kaufinteressenten
Immer mehr Eigentümer setzen beim Immobilienverkauf auf das sogenannte Gebotsverfahren – eine Verkaufsform, bei der Interessenten einmalig und verdeckt ein Kaufgebot abgeben, das eine hohe Verbindlichkeit besitzt. Der große Vorteil: Kein zermürbendes Feilschen, sondern klare Entscheidungen – für beide Seiten.
Und das Beste: Diese Methode funktioniert in jeder Marktsituation – bei hoher Nachfrage ebenso wie in Phasen mit geringerer Aktivität. Entscheidend ist die professionelle Durchführung.