Wie verkaufst Du Deine Immobilie, wenn Du nicht vor Ort bist?
Eine Immobilie zu verkaufen, ohne vor Ort zu sein, ist eine Herausforderung. Wenn Du zum Beispiel in Dortmund wohnst und in München eine Immobilie geerbt hast, kannst Du wahrscheinlich während des ganzen Verkaufsprozesses nicht vor Ort sein, weil Du beispielsweise berufstätig bist. Um die Immobilie in kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen, solltest Du einen Qualitätsmakler vor Ort beauftragen.
Eine Immobilie allein aus der Ferne zu verkaufen, ist so gut wie unmöglich. Für viele Termine müssen Eigentümer vor Ort sein oder jemanden haben, auf den sie sich verlassen können. Eventuell müssen Schönheitsreparaturen durchgeführt werden. Die Immobilie benötigt ein Wertgutachten und muss von einem Immobilienexperten bewertet werden. Interessenten möchten die Immobilie besichtigen. Zum Schluss folgen Notartermin und Übergabe der Immobilie. Ein lokaler Qualitätsmakler kann diese Termine für Dich übernehmen.
Vorbereitung der Immobilie
Um den Wert der Immobilie zu erfahren, muss ein Immobilienprofi den Zustand der Immobilie begutachten und auf Mängel prüfen. Nach der Sichtung der verkaufsrelevanten Unterlagen kann ein Wertgutachten erstellt werden. Dies dient als Grundlage, um einen Angebotspreis festzulegen.
Wenn die Schönheitsreparaturen durchgeführt wurden und die Immobilie gegebenenfalls mit Home Staging für die Präsentation optimiert wurde, können Fotos für Immobilienportale und Exposé gemacht werden. Neben aussagekräftigen Fotos gehören auch alle relevanten Informationen zur Immobilie ins Exposé.
Besichtigungsmanagement
Hat das ansprechende Exposé das Interesse vieler Immobiliensuchender geweckt, müssen Besichtigungstermine vereinbart und durchgeführt werden. Ein Profimakler übernimmt das für Dich und Du ersparst Dir, extra anreisen zu müssen. Du solltest aber mit dem Makler in Kontakt bleiben, damit alle Entscheidungen kurzfristig abgesprochen und getroffen werden können.
Notartermin ohne Ihre Anwesenheit
Immobilienverkäufer und -käufer müssen in der Regel beim Notartermin anwesend sein. Du kannst aber auch einer Vertrauensperson wie beispielsweise Deinem Qualitätsmakler eine Vollmacht erteilen, um Dich beim Notar und der Unterzeichnung des Kaufvertrages zu vertreten. Alternativ ist auch die vollmachtlose Vertretung mit Nachgenehmigung möglich. Dann wird der Kaufvertrag erst gültig, wenn Deine Genehmigung beim Notar eingegangen ist. Vor dem Termin schickt der Notar Dir eine Kopie des Kaufvertrags zu. Dann hast Du zwei Wochen Zeit, den Vertrag zu prüfen. Dein Makler berät Dich, wenn Du bei einigen Klauseln unsicher bist.
Lass dich beim Immobilienverkauf aus der Ferne von einem Profi unterstützen. Das erspart dir viel Zeit und Aufwand.
Hast du Fragen zum Verkauf deiner Immobilie? Kontaktiere uns! Wir beraten dich gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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